Abdichtung nach dem Stand der Technik (EnEV)
In Deutschland gibt es weiterreichende Vorschriften, die dem Stand der Technik (EnEV) entsprechen müssen.
„Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist.“ (Energieeinsparverordnung)
Die Luftdichtheit der Gebäudehülle spart Heizenergie und verhindert gravierende Bauschäden. Außerdem steigert sie den Komfort, die Behaglichkeit und den Nutzwert eines Gebäudes.
Bereits in der Planungsphase muss ein Dichtheitskonzept für das gesamte Gebäude erarbeitet werden. Aus bauphysikalischen Gründen ist die luftdichte Schicht immer auf der Rauminnenseite anzuordnen, um ein Eindringen von warmer und feuchter Raumluft in das Bauteil zu verhindern.