CE / Bauproduktenverordnung im Download

Seit dem 01.07.2013 müssen Produkte, die harmonisierten europäischen Normen entsprechen und „auf dem (EU-Binnen-)Markt bereitgestellt werden“ eine CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung (Declaration of Performance / DoP) nach neuer BauPVO aufweisen. Im Bereich Schloss und Beschlagprodukte betrifft die CE-Kennzeichnung lediglich Produkte zur Anwendung in Flucht und Rettungswegen oder mit Anforderungen an den Brand- und Rauchschutz. 

In den Dokumentationen, die den Produkten beiliegen, ist die jeweilige Leistungserklärung (DoP) abgedruckt. Diese Leistungserklärung (DoP) trägt eine eindeutige Dokumentennummer, z. B. 0001-CPR-GU-BKS-FERCO-L oder -K. Die Ausführung –L entspricht der ausführlichen „Langform“, in der sämtliche wesentlichen Merkmale der Leistungseigenschaften aufgelistet sind. Die Ausführung –K stellt eine „Kurzform“ der DoP dar, die teilweise aus logistischen Gründen in den Produktdokumentationen zur Anwendung kommt.

Sie können die Leistungserklärungen hier herunterladen. Zusätzlich stellen wir Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach REACH (Clearance certificate in accordance with the REACH regulation) zur Verfügung.

Übersicht Leistungserklärungen

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