SECURY Panik-Mehrfachverriegelungen mit Zugstangenschutz

Neue Anforderung

Seit September 2021 schreibt die Norm EN 1627 – EN 1630 (Normen für einbruchhemmende Fenster, Türen und Abschlüsse) auch einen Angriff auf Zugstangen beim Einbruchsversuch vor. Die gestiegenen Anforderungen gelten vor allem für nicht verriegelte Türen. Davon betroffen sind insbesondere die Flucht- und Rettungsweg-Türsysteme, die nicht abgeschlossen werden.

Bei Türsystemen aus Kunststoff oder Metall ist der Zugstangen-Bereich weitestgehend gegen das Angriffswerkzeug geschützt. Bei einem Angriff von der Überschlagseite aus, wird das Freilegen der Zugstange durch das Profilmaterial verhindert. Anders sieht es allerdings bei Türsystemen aus Holz aus. Hier wird das Holzprofil mit dem Angriffswerkzeug weggebrochen bzw. gelöst und somit der Angriff auf die Zugstange direkt ermöglicht. Da Mehrfachverriegelungen für Paniktürsysteme nicht abgeschlossen werden, ist die Zugstange nicht blockiert. Dadurch kann die Öffnung des Türverschlusses über ein Verschieben der Zugstange erfolgen.

 

Noch mehr Sicherheit an der Haustüre

Die Entwickler der Unternehmensgruppe reagierten auf die gestiegenen Anforderungen und entwickelten einen Zugstangenschutz für erfolgreiche RC 2 und RC 3 Prüfungen sowohl für einflügelige, wie auch zweiflügelige, Vollpaniktüren und zweiflügelige Türen mit Bedarfsflügel. Damit setzt die Unternehmensgruppe ein Alleinstellungsmerkmal am Markt.

 

Erweiterung von Prüfnachweisen

Die neue SECURY Lösung bietet dem Türenhersteller, wie auch dem späteren Nutzer, weiterhin eine sichere Türkonstruktion auf Basis der neuen Norm-Anforderungen.

Türhersteller haben erstmals die Möglichkeit ihre eigenen RC-Prüfnachweise, ohne eine erneute Türprüfung den damit einhergehenden Kosten, erweitern zu lassen. Mit einem entsprechenden Prüfnachweis von Gretsch-Unitas kann bei einem Prüfinstitut, sowohl der Nachweis des Zugstangenschutzes, wie auch der Sicherung gegen Manipulation im Hauptrigel, erbracht werden. So können kundeneigene RC-Paniktür-Prüfnachweise, nach erfolgreicher Bewertung eines Prüfinstituts, auch auf zweiflügelige Vollpanik-Türlösungen erweitert werden.

Durch die Erweiterung der Prüfnachweise, ergibt sich für Planer und Bauherren der Vorteil, dass Ausschreibungen zu einbruchhemmenden zweiflügeligen Paniktüren bedient werden können und nicht auf einflügelige Türen mit Bedarfsflügel abgeändert werden müssen. Planer können zweiflügelige Paniktüren aus Holz bis zur Widerstandsklasse RC 3 ausschreiben und sind versichert, dass diese durch Türhersteller auch umgesetzt werden können.