Baurechtliche Anforderungen
In Deutschland werden über die Musterbauordnung (MBO) grundsätzliche baurechtliche Anforderungen beschrieben. In den Landesbauordnungen (LBO) sowie ergänzenden Sonderbauvorschriften, wie z. B. für Kindergärten, Arbeitsstätten, Verwaltungsgebäude und Versammlungsstätten werden die baurechtlichen Anforderungen konkretisiert.
Die wichtigsten Anforderungen beschäftigen sich mit den Fragen:
- Wie müssen sich Türen in Rettungswegen öffnen lassen?
- In welche Richtung müssen Türen in Rettungswegen aufschlagen?
- Wie breit und wie hoch müssen Türen in Rettungswegen sein?
Normen und Richtlinien für Flucht- und Rettungswege
- Fenster und Außentüren ohne Rauch- und Feuerschutzanforderungen geregelt in der DIN EN 14 351-1
- Türen in Rettungswegen EN 179 / EN 1125
- Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen EltVTR
- Richtlinie für Automatische Schiebetüren in Rettungswegen AutSchR
- Funktion von Karusselltüren in Fluchtwegen DIN 18650
Ergänzende Normen und Richtlinien
- Vorbeugender Brandschutz: Entrauchung nach DIN 18232-2
- DIN 18040 Barrierefreies Bauen
- Die EN 1627 regelt die Einbruchhemmung von Türen und stuft diese in 6 Widerstandsklassen ein